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  KOSTEN UND BERATUNGSFREQUENZ

Bei Psychologischen Beratungen und Supervisionen wird der Einheitstarif von Fr. 140.- pro Stunde berechnet.

Der Krankenkassentarif für Ärztlich verordnete Ernährungsberatungen (siehe Verordnungsformular) liegt seit 2002 bei:

punkt Fr. 99.- für die erste Beratung (Dauer 45 Minuten)
punkt Fr. 77.- für die zweite bis sechste Beratung
(Dauer maximal 30-45 Minuten)
punkt Fr. 64.- für Folgesitzungen (maximal 30 Minuten)

Beratungsfrequenz
In der Regel wird zu Beginn eine Beratung alle 2-3 Wochen durchgeführt. Später wird die Frequenz auf alle 4-6 Wochen gesteigert. Selbstzahlende müssen also je nach Beratungshäufigkeit und -dauer mit Beratungskosten zwischen Fr. 100.- und Fr. 200.- pro Monat rechnen.
top Ernährungsberatungen mit Ärztlicher Zuweisung
bei den Indikationen Adipositas (BMI > 30) mit Folgeerkrankungen, bei Stoffwechsel-, Fehl- oder Mangelernährungszustände etc. werden von der Grundversicherung der Krankenkasse übernommen (pro Arztverordnung 6 Sitzungen, insgesamt höchstens 12 Sitzungen, siehe Verordnungsformular)

Kinder und Jugendliche
Übergewicht bei Kindern gilt im Moment nicht als Pflichtleistung. Fehl- und Mangelernährung (z.B. bei Anorexia nervosa, bei Nahrungsverweigerung) hingegen gelten bei Kindern als Pflichtleistung, welche über die Grundversicherung übernommen wird.
Bitte sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem Hausarzt.

Verordnungsformular für den Hausarzt/die Hausärztin
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